Rechtsanwälte
Baur - Harss - Zanghellini

Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei ist in allen Angelegenheiten rund um das Thema Gesellschaftrecht angefangen von der Gesellschaftsgründung über entsprechende Umstrukturierungen und Umwandlungen bis hin zu Nachfolgereglungen und Auseinandersetzung oder Auflösung, sowie Verkauf der Gesellschaft tätig.

Wir erstellen gezielt auf ihre Bedürfnisse und Ihr Unternehmen oder Projekt Ihren Gesellschaftsvertrag und begleiten Sie bei deren Gründung. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere  Fragen der Vertretung, Geschäftsführung, Haftung.

Auch im Hinblick auf die Aufnahme neuer Gesellschafter  oder dem  Ausscheiden aus einer Gesellschaft, sowie ggf. zur Regelung der Nachfolge in der Gesellschaft beraten wir Sie gerne. 

Dies gilt  unabhängig von Rechtsform der Gesellschaft  angefangen von  der reinen BGB-Gesellschaft, über die offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und Kapitalgesellschaft, also Aktiengesellschaft,  bis hin zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Selbstverständlich  überarbeiten wir auch  Ihren bereits bestehenden Gesellschaftsvertrag. 

Wir vertreten Sie darüber hinaus in streitigen Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern, unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte als Gesellschafter. 

Im Falle einer Beendigung der Gesellschaft oder einer Kündigung vertreten wir Ihre Interessen ebenso wie bei  einem geplanten Verkauf der Gesellschaft an Dritte. Gerne übernehmen wir auch die Organisation und Steuerung im Rahmen eines geplanten Verkaufsprozesses und erstellen die notwendigen Verträge angefangen von der Vertraulichkeitsvereinbarung bis hin zum Unternehmenskaufvertrag im Wege eines Asset- oder Sharedeals.