Rechtsanwälte
Baur - Harss - Zanghellini
Gesellschaftsrecht
Unsere Kanzlei ist in allen Angelegenheiten rund um das Thema Gesellschaftrecht angefangen von der Gesellschaftsgründung über entsprechende Umstrukturierungen und Umwandlungen bis hin zu Nachfolgereglungen und Auseinandersetzung oder Auflösung, sowie Verkauf der Gesellschaft tätig.
Wir erstellen gezielt auf ihre Bedürfnisse und Ihr Unternehmen oder Projekt Ihren Gesellschaftsvertrag und begleiten Sie bei deren Gründung. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere Fragen der Vertretung, Geschäftsführung, Haftung.
Auch im Hinblick auf die Aufnahme neuer Gesellschafter oder dem Ausscheiden aus einer Gesellschaft, sowie ggf. zur Regelung der Nachfolge in der Gesellschaft beraten wir Sie gerne.
Dies gilt unabhängig von Rechtsform der Gesellschaft angefangen von der reinen BGB-Gesellschaft, über die offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und Kapitalgesellschaft, also Aktiengesellschaft, bis hin zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Selbstverständlich überarbeiten wir auch Ihren bereits bestehenden Gesellschaftsvertrag.
Wir vertreten Sie darüber hinaus in streitigen Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern, unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte als Gesellschafter.
Im Falle einer Beendigung der Gesellschaft oder einer Kündigung vertreten wir Ihre Interessen ebenso wie bei einem geplanten Verkauf der Gesellschaft an Dritte. Gerne übernehmen wir auch die Organisation und Steuerung im Rahmen eines geplanten Verkaufsprozesses und erstellen die notwendigen Verträge angefangen von der Vertraulichkeitsvereinbarung bis hin zum Unternehmenskaufvertrag im Wege eines Asset- oder Sharedeals.