Rechtsanwälte
Baur - Harss - Zanghellini
Arbeitsrecht
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen jeweils über langjährige Erfahrung im Bereich der arbeitsrechtlichen Vertretung. Hierbei vertreten wir sowohl Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer.
Diese Konstellation verschafft Kenntnisse beider Perspektiven und damit die Möglichkeit, sich strategisch für die jeweils eigene Partei erfolgreich einzusetzen. Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie hierbei in allen arbeitsrechtlichen Belangen, wie beispielsweise der Gestaltung von Arbeitsverträgen (wie auch Aufhebungsverträgen), Vorbereitung oder Abwehr einer Kündigung, Gehaltsfragen und Urlaub wie auch Thema Zeugnis u. v. m.
Herr Rechtsanwalt Baur ist seit 2007 auch zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht.